Hallo Familienkutscher,
die Gebrauchtwagengarantie ist eine Versicherung, die entweder der Händler abschließt (auch für die gesetzliche Gewährleistung) oder der Kunde abschließen kann. Der Händler entscheidet, welcher Anbieter diesbezüglich sein Vertragspartner ist.
Liebe Grüße
Udo