Hallo DeHaBo,
das ist ein datenschutzrechtliches Erfordernis. Was ist, wenn eine andere Person als Du mit dem Fahrzeug fährt? Was ist, wenn Dich dann diese Person auf Grund der DSGVO klagt, weil Du dieser nichts über die Datenübermittlung mitgeteilt hattest?
Liebe Grüße
Udo