Der hat das Auto letzte Dezember gekauft, also hat der Garantie, wenn er selbst schraubt ,so glaube ich erlischt die Garantie.die Gesetze die im obigen Beitrag stehen sind von 2007,da kann sich in der Zwischenzeit auch einiges geändert haben
Ruckeln beim fahren
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1. Der Threadersteller meldet sich nicht mehr, also hat sich jede weitere Spekulation und Diskussion erstmal erledigt.
2. Du kennst den Unterscheid zwischen Gewährleistung und Garantie nicht. Ersteres ist gesetzlich verankert, Letzteres ist eine freiwillige Leistung des Händlers.
3. Wenn sich in der Zwischenzeit in der Rechtsprechung was geändert haben soll, wo ist dann der Nachweis dafür? Kann auch gerne noch das Bundesverfassungsgericht zitieren:
BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18
"Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung und der Quali-
tätsstufe entsprechender, gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchti-
gender Verschleiß eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs be-
gründet einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB nicht (Bestäti-
gung der Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434
Rn. 19; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn. 19; vom
10. März 2009 - VIII ZR 34/08, NJW 2009, 1588 Rn. 13). Dies gilt auch dann,
wenn sich daraus in absehbarer Zeit - insbesondere bei der durch Gebrauch und
Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung - ein Erneuerungsbedarf ergibt."
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Hallo Bela,
die Beweislast beim Verkäufer und wahrscheinlich niedrige Wahrscheinlichkeit, den Nachweis zu erbringen. Eine Rolle spielen auch Höhe des Streitwertes und das Prozessrisiko.
Nicht ohne Grund sind die Händler diesbezüglich versichert.
Liebe Grüße
Udo
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Habe ich auch hin und wieder (Tce140).
Auto ist mittlerweile über 3 Jahre alt. Bei der ersten Inspektion hatten sie nix gefunden. Auto fährt immernoch.
Fahr aber nicht mehr viel mit dem.