Wandlung des Fahrzeuges / Rückabwicklung Renault Clio

  • Da wir ja schon mehrfach die Wandlung angesprochen haben, hier einmal die Grundvoraussetzungen für die Wandlung eines Fahrzeuges.

    Dennoch hoffe ich, dass dies wirklich nur ein Ausnahmezustand ist, dann ein fehlerfreies Auto hat kein Hersteller.


    Fakt ist: Wenn die Werkstatt zweimal vergeblich am Auto geschraubt hat, besteht das Recht der Wandlung!


    Bei einem Neuwagen kann der Verkäufer die Wandlung nur verweigern, wenn ihm der Käufer nicht zuvor die Möglichkeit gegeben hat, die vorhandenen Mängel zu beseitigen.

    Faustregel: Zwei Nachbesserungen muss sich der Kunde gefallen lassen. Bei der Wandlung kann der Kunde nur den Kaufpreis (abzüglich der Nutzungsschädigung) in Geld verlangen.

    Anspruch auf einen fehlerfreien Ersatzwagen hat er nicht.


    Kosten der Wandlung:

    Dem Kunden entstehen vor der Wandlung fast keine Kosten. Denn alle Nachbesserungen vor der Wandlung fallen sowieso meist unter die Garantie, dürfen von der Werkstatt dem Käufer nicht berechnet werden.

    Zu diesen Posten gehören: Arbeitslohn • Materialkosten • Fracht für die benötigten Einzelteile • Transportkosten (z. B. für das Abschleppen) • Wartungskosten alle Aufwendungen für das Lokalisieren des Schadens.


    Hat der Kunde beim Kauf des Autos einen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben, kann er diesen auch zurückverlangen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf Auszahlung des beim Neuwagenkauf dafür angerechneten Geldes.

    Einzig für die bis zum Tag der Wandlung gefahrenen Kilometer muss der Kunde eine Entschädigung für den Gebrauchsvorteil, also den Wertverlust, bezahlen. Das sind pro 1000 gefahrene Kilometer 0,67 Prozent vom Kaufpreis (KP).

    Die Formel zur Berechnung des Gebrauchsvorteils lautet: (KP:100) x 0,67 x (Km:1000) = Abzug


    Wandlung nur bei Originalzustand!



    Quelle: AutoBild


  • ...keinen Anspruch auf Auszahlung des beim Neuwagenkauf dafür angerechneten Geldes.


    Ich unterstelle mal, dass dies nicht grundsätzlich so sein wird...

    anders wäre es wohl, wenn der in Zahlung gegebene Wagen bereits veräussert worden ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von detornado ()

  • Vielen Dank @Filou fürs Heraussuchen der Infos. Das mit den 2 Verbesserungsversuchen und anschließender Recht auf Wandlung ist ja nicht nur beim Fahrzeugkauf so, sondern wird für alle Kaufverträge vom Konsumentenschutzgesetz so geregelt. Freut mich aber, dass es auch aufs Auto anwendbar ist (im Bedarfsfall).

    Auto: Renault Clio V RS-Line TCe 100 - Iron Blue.

    Ausstattung: Maximale Austattung außer toter Winkel Warner.

    Zubehör: beleuchtete Einstiegsleisten, Unterbodenbeleuchtung, Focal 8.1 Audioanlage, Haifischantenne, Marderschocker, Sitzheizung, diverse Gimmicks

  • @Filou Danke fr die ausführliche Info. Deckt sich mit dem, was ich vor vielen, vielen Jahren in der Schule gelernt habe :)

    Bis es bei einem Auto soweit kommt, muss schon einiges passieren. Denke ohne guten Rechtsbeistand geht da nicht viel...

    Clio Edition One, TCe 100 , Iron-Blau, Easy-Parking incl. der 360°-Kamera, incl. Scheibenbremsen hinten,,

    Totenwinkel-Warner,EASY LINK 9,3" incl. BOSE, Haifisch-Antenne ....

  • @Filou


    Nun möchte auch ich mich für deinen Beitrag bedanken;

    ich denke mir, dass diejenigen, die sich dem "gesetzteren Alter" nähern,

    eher mit etwas mehr Fingerspitzen-Gefühl an die Sache rangehen oder

    etwas mehr Geduld aufbringen werden.


    Wer trennt sich schon gerne von seinem lieb gewonnenen Clio...:)

  • @detornado das mit dem Alter könnte schon sein. Mir persönlich ist die Geduld mittlerweile ausgegangen. Diese Woche sollte jetzt endlich der neue Kompressor kommen, hatte dann 6 Autohausbesuche bzw. Reparaturversuche. Mir reichts jetzt, wenn auch der Versuch diese Woche nichts bringt geht der Clio schweren Herzens zurück, das habe ich auch dem Händler bereits unmissverständlich mitgeteilt.

    Auto: Renault Clio V RS-Line TCe 100 - Iron Blue.

    Ausstattung: Maximale Austattung außer toter Winkel Warner.

    Zubehör: beleuchtete Einstiegsleisten, Unterbodenbeleuchtung, Focal 8.1 Audioanlage, Haifischantenne, Marderschocker, Sitzheizung, diverse Gimmicks

  • @kohlbm


    Manschmal ist es schwer, zu guter Letzt doch nochmals etwas Geduld

    aufzubringen; würdest du dich dann tatsächlich von deinem liebgewonnenen

    Clio schweren Herzens und mit dicken Krokodils- ;( trennen wollen??

  • @detornado natürlich ist das nicht mein Plan. Ich hoffe doch sehr, dass Renault die Probleme, welche auch immer beim Clio so auftreten, in den Griff bekommt. Beim Beispiel der Klimaanlage ist es jedoch so, dass mir der Händler mitgeteilt hat, dass er nach dem Kompressortausch nichts mehr machen könne. Sollte der also auch nichts bringen, müsste ich mit der defekten Klimaanlage leben. Da ich das nicht akzeptiert habe, bliebe in diesem Fall wirklich nur noch die Wandlung.

    Ich drücke jedoch ganz fest beide Daumen, dass das nicht passiert! Immerhin hab ich den Clio wirklich sehr, sehr gerne :)

    Auto: Renault Clio V RS-Line TCe 100 - Iron Blue.

    Ausstattung: Maximale Austattung außer toter Winkel Warner.

    Zubehör: beleuchtete Einstiegsleisten, Unterbodenbeleuchtung, Focal 8.1 Audioanlage, Haifischantenne, Marderschocker, Sitzheizung, diverse Gimmicks

  • Danke @detornado ;)

    Ich bin ja schon Clio-Fahrer aus Leidenschaft! Meinen Clio IV habe ich geliebt bis zum Schluss! :love:

    Auto: Renault Clio V RS-Line TCe 100 - Iron Blue.

    Ausstattung: Maximale Austattung außer toter Winkel Warner.

    Zubehör: beleuchtete Einstiegsleisten, Unterbodenbeleuchtung, Focal 8.1 Audioanlage, Haifischantenne, Marderschocker, Sitzheizung, diverse Gimmicks