Hallo Franz,
ich habe sehr gute Erfahrungen mit Leasing über Renault. Meine Verträge laufen so lange wie die Garantiezeit. Ich habe die Option, das Fahrzeug zu kaufen, weiter zu leasen oder einfach zurückzugeben. Ich habe einen Vertrag mit Rückgabegarantie. Somit habe ich das Risiko, das Fahrzeug nicht oder zum schlechten Preis verkaufen zu müssen.
Sicher kostet Leasing Geld. Aber es gibt keine Kapitalbindung. Im Endeffekt zahlt man nur die Zeit der Nutzung.
Der Vorteil, das Bestandsfahrzeug an den Händler zu verkaufen ist, man tauscht Zug um Zug. Wie sich bei Lieferverzögerungen der Rücknahmepreis auswirkt, ist Verhandlungssache. Es kann natürlich sein, dass der Händler bei Verzögerungen einen Abschlag rechnet. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag alles eindeutig formuliert ist, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Ich würde auch im Kaufvertrag alle Positionen der Serienausstattung aufnehmen lassen, damit wird ausgeschlossen, dass während der Lieferzeit durch Änderungen des Ausstattungsumfangs, wenn Ausstattungsdetails fehlen sollten, kein Ersatzanspruch gestellt werden kann bzw. eine Abnahmeverpflichtung besteht, wenn das Fahrzeug nicht der bestellten Konfigurstion entspricht.
Das ist in der Praxis alles schon vorgekommen, zum Beispiel waren die elektrisch einklappbaren Spiegel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses serienmäßig, bei der Auslieferung haben die gefehlt, weil der Serienumfang geändert wurde.
Das bitte nicht verwechseln mit dem nicht verfügbaren Schalter-Modul, was letztendlich mit einem Jahr Verspätung nachgerüstet wurde.
Liebe Grüße
Udo