Laut Renault gibt es Blitzerwarnungen! Kann es jemand bestätigen? Alternative im Renault Clio 5?

  • Zum Thema Blitzer/ Radarwarnung gibt es aus Brühl folgendes Statement:


    "dass wir das Thema derzeit global, auch über alle unsere Multimediasysteme hinweg, vollumfänglich prüfen. Ein wichtiger Punkt stellt hier die beschlossene Änderung der StVO dar."


    Denke mal aufgrund der geänderten Gesetzeslage wird in Deutschland da nichts mehr kommen .

  • Hmm. Neulich war ich in der Schweiz und in Österreich, da gab es aufeinmal tatsächlich die Anzeige wie im Handbuch beschrieben. In D Fehlanzeige.

    Clio 5 Edition One / 130 EDC / Bose / Orange

  • Hallo miteinander,

    habe heute zufällige im Chip-Newsletter eine Möglichkeit gelesen

    Google Maps mit Blitzerwarnung

    Habe meine Clio noch nicht. Dies müsste mit Android Auto doch funktionieren?

    Ist rechtlich eben sehr grau. :saint:

    Viel Erfolg beim Testen ;)

    Clio Edition One, TCe 100 , Iron-Blau, Easy-Parking incl. der 360°-Kamera, incl. Scheibenbremsen hinten,,

    Totenwinkel-Warner,EASY LINK 9,3" incl. BOSE, Haifisch-Antenne ....

    2 Mal editiert, zuletzt von Fischerles ()

  • Ist rechtlich nicht grau sondern rot. Das Verwenden von Apps, etc. zum Zwecke der Blitzerwarnung ist in D verboten 8|

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ [Quelle: § 23 Abs.(1c) StVO]

    4 Mal editiert, zuletzt von alex279 ()

  • Die Anfang 2020 erneuerte StVO (Straßenverkehrsordnung) untersagt ausdrücklich, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps oder Blitzerwarner während der Fahrt verwenden dürfen, informiert das Bundesverkehrsministerium. Bei Missachtung droht eine Strafe in Höhe von 75 Euro und bis zu einen Punkt in Flensburg. Der entsprechende § 23 Abs. 1c StVO soll dahingehend überarbeitet werden. Allerdings spricht auch die überarbeitete StVO-Novelle lediglich vom "Fahrzeugführenden", sodass Beifahrer die Blitzer-App beziehungsweise den Blitzerwarner nutzen dürfen, bestätigt der ADAC. Auch die reine Installation einer solchen App sei nicht strafbar, sondern nur ihr Gebrauch. Einen anderen Graubereich hat Landesgericht Rostock hingegen ausgeräumt: Smartphones sind von der Regelung explizit betroffen. Es reiche aus, wenn durch den Download oder die Aktivierung einer solchen Software das Gerät auch dazu bestimmt sei, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen.


    für weitere interessante Infos klick hier

  • Ich persönlich wäre da vorsichtig. Wenn ein Fahrzeugführer einen Beifahrer mitführt, der eine Blitzerapp benutzt, führt der Fahrzeugführer doch trotzdem ein technisches Gerät mit, da er ja den benutzenden Beifahrer mitführt. Ich hoffe ihr wisst was ich meine^^8)

  • bei uns in AT zeigt es uns jedes Radar an, in Italien und Slowenien bin ich mir nicht sicher, glaube wurde auch angezeigt ?

    auch teilweise mobile und Verkehrsmeldungen hatten wir schon ?