Beiträge von Bela

    1. Der Threadersteller meldet sich nicht mehr, also hat sich jede weitere Spekulation und Diskussion erstmal erledigt.


    2. Du kennst den Unterscheid zwischen Gewährleistung und Garantie nicht. Ersteres ist gesetzlich verankert, Letzteres ist eine freiwillige Leistung des Händlers.


    3. Wenn sich in der Zwischenzeit in der Rechtsprechung was geändert haben soll, wo ist dann der Nachweis dafür? Kann auch gerne noch das Bundesverfassungsgericht zitieren:


    BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18


    "Ein bei Gefahrübergang vorliegender, dem Alter, der Laufleistung und der Quali-

    tätsstufe entsprechender, gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchti-

    gender Verschleiß eines für den Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugs be-

    gründet einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB nicht (Bestäti-

    gung der Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434

    Rn. 19; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn. 19; vom

    10. März 2009 - VIII ZR 34/08, NJW 2009, 1588 Rn. 13). Dies gilt auch dann,

    wenn sich daraus in absehbarer Zeit - insbesondere bei der durch Gebrauch und

    Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung - ein Erneuerungsbedarf ergibt."

    ... Der Händler ist zur Mängelhebung verpflichtet, auch wenn Verschleißteile defekt sind. ...


    Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.01.2007 - I-1 U 180/06) hat entschieden:


    Für den normalen, gewöhnlichen Verschleiß hat der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs - sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung vorliegt - nicht einzustehen, gleichviel welche Auswirkungen der Defekt hat. Ausnahmsweise kann das Verschleißrisiko beim Verkäufer liegen, wenn normaler Verschleiß nach Übergabe einen Defekt verursacht, den der Verkäufer/Vorbesitzer bei eigenüblicher Sorgfalt, insbesondere durch Wartung und Inspektion, hätte verhindern können. Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB kommt erst in Betracht, wenn der Käufer das Vorhandensein eines Sachmangels voll bewiesen hat. Es handelt sich bei § 476 BGB um eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung.


    Weitere Infos hierzu:


    Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf kaputt? Wann Händler sich mit Verschleiß herausreden können
    Die Mängelhaftung bei gewerblichen Gebrauchtwagen greift nicht beim normalen Verschleiß besonders beanspruchter Teile. Doch was gehört genau dazu?
    www.t-online.de

    Keine Sachmangelhaftung bei Verschleiß
    Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann vom Händler keinen Schadenersatz statt der Leistung geltend machen, wenn die Mängel des Fahrzeugs auf Verschleiß beruhen.
    www.kfz-betrieb.vogel.de

    Gebrauchtwagenverkauf: Haftungsgrundsätze für Verschleißmängel - Magazin
    Aufgrund der enormen Ressonanz auf unseren Artikel „Recht: Trotz Gutachten – Beweislast liegt beim Händler” von letzter Woche haben wir Haftungsgrundsätze für…
    www.auto.de


    Mann muss zwischen Sachmangel und Verschleiß unterscheiden. Beim vorliegenden Fall könnte es sich um einen Sachmangel handeln, da das Ruckeln schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war und der Käufer dies innerhalb kurzer Zeit auch bemängelt hat. In diesem Fall muss sich der Händler um die Beseitigung des Mangels kümmern. Tut er dies nicht kann man natürlich auch einen Anwalt einschalten und dem Händler eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen.


    Ob das Ruckeln wirklich an den Zündkerzen liegt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Der Wechsel der Zündkerzen und ggf. Kontrolle der Drosselklappe sind jedoch Maßnahmen, die schonmal zwei Fehlerquellen ausschließen können und das bei geringem Zeit und Materialaufwand. Ob der Käufer dies beim Händler, in einer freien Werkstatt oder selbst Zuhause erledigt ist natürlich ihm überlassen. Es könnte auch noch an Falschluft liegen, hierfür mal die Schläuche und Dichtungen kontrollieren. Man könnte auch noch einen Kompressionstest machen oder die Zündspulen tauschen.


    Im Dacianer Forum hatte auch jemand mit dem gleichen Motor Ruckel-Probleme https://www.dacianer.de/thread…o-essential-sce-65.52130/

    Soweit ich das gelesen habe hat der noch Gebrauchtwagengarantie,da würde ich überhaupt nicht irgendwas selber machen

    Deshalb habe ich auch geschrieben, was ich machen würde, wenn es mein Auto wäre ;)


    Von Gebrauchtwagengarantie habe ich auch leider nichts gelesen, grundsätzlich sollte der Händler aber eine einjährige Gewährleistung geben, da fallen aber Verschleißteile wie Zündkerzen nicht darunter. Finde es auch seltsam, dass die Werkstatt die Zündkerzen nur gereinigt hat, bei Materialkosten von ca. 10 Euro hätten die auch direkt drei Neue einbauen können. Handelt es sich denn um einen Renault Vertraghändler bei dem das Auto gekauft wurde oder bei einem Gebrauchtwagenhändler?


    Zündkerzen sollten alle 60.000km oder alle 4 Jahre gewechselt werden, wäre interessant zu wissen, ob das bereits erfolgt ist oder noch gemacht werden muss.

    Wäre es mein Auto, würde ich mal nach der Drosselklappe gucken. Entweder ist sie verschmutzt und müsste gereinigt werden oder wenn sie sehr sauber ist, würde ich vermuten, dass der Händler sie schon gereinigt hat und ggf. dabei etwas verstellt hat. Kenne mich da beim Clio nicht aus aber bei manchen Autos müssen sie nach einer Reinigung schonmal neu angelernt werden.


    Liegt es nicht daran, würde ich die Zündkerzen wechseln. Beim Dreizylinder sind es ja keine großen Kosten und nicht jeder Zündkerze sieht man es an, wenn sie kaputt ist.

    Frau hat jetzt den Clio und fährt nur so 6T km im Jahr. Ich überlege nur noch, ob ich den Ölwechsel jährlich oder jedes 2. Jahr zum TÜV machen lasse. Na mal sehen.

    Bei viel Kurzstrecke auf jeden Fall einmal im Jahr Ölwechsel machen. Da ich auch nichtmehr unters Auto komme (bzw. anschließend nicht mehr hoch ;) ) habe ich mir ne Ölabsaugpumpe geholt und sauge das Öl jährlich über der Messstaböffnung ab. Alle zwei Jahre mache ich dann den Ölservice in der Werkstatt.


    Dir auch nen schönen Feiertag!

    Thomas hat eigentlich schon Alles zu dem Thema gesagt.


    Zumindest noch nicht, denn der Stellantis Konzern baut die mittlerweile auch =O .

    Nach haufenweise Motorschäden, haben die neueren Motoren jetzt auch ne Steuerkette. Dafür haben sie wenigstens die Garantie für die vorhanden Motoren erweitert. ;)



    Gibt es Erfahrungen mit der Verwendung von diversen Keramik-Zusätzen zum Motoröl ? Also zb. LiquiMoly Ceratec oder Mannol Ceramo.

    LiquiMoly Ceratec bringt nicht viel und das Ceramo kenne ich nicht. Vielfach wird Archoil 9200 V2 empfohlen oder einen anderen Zusatz von Archoil. Würde dir hierfür das oil-club.de Forum empfehlen, da sitzen die Öl-Experten.

    Wird das nur oben eingehangen oder musstest du irgendwelche Schrauben verwenden? Bei der Teilenummer 7711227502 sind normalweise auch Schrauben und andere Befestigungsmittel dabei.

    ... ich hatte meinen Clio in der ersten Inspektion und der Blinkerfehler wurde hier mit behoben. ...

    Danke für deine Rückmeldung, war bisher mit dem Blinkerproblem auch noch nicht beim Händler und warte auf die erste Inspektion im Mai.